Ausstellungsordnung der

Union Canine International – Internationale Hunde Union (UCI-IHU)

 

  1. Die Ausstellung ist von der Union Canine International – Internationale Hunde Union (UCI-IHU) und dem Verband Deutscher Hundezucht-, Gebrauchshundevereine (VDHG) geschützt. Ausstellen kann jeder Hundebesitzer. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Rassehunde, die das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Jeder Hund ist unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel) eingetragenen Namen zu melden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt, um den Zuchtrichter zu täuschen, dem geht ein zuerkannter Preis verloren. Dies gilt ebenso für denjenigen, welcher einen Zuchtrichter beleidigt oder dessen Werturteil kritisiert. Das Werturteil des Zuchtrichters ist unanfechtbar. Formelle Fehler müssen dem Ausstellungsleiter mitgeteilt und vorgetragen werden, der die Angelegenheit klärt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Kranke oder krankheitsverdächtige, sowie mit Ungeziefer behaftete Hundewerden zurückgewiesen, ebenso Rüden mit Hodenfehler. Hitzige Hündinnen sind besonders zu schützen. Die Entscheidung über die Zurückweisung steht allein dem für den Ausstellungsort zuständigen Amtsveterinär zu, dem alle auszustellenden Hunde am Eingang der Ausstellung vorzuführen sind. Die auf der jeweiligen Einladung zur Ausstellung aufgeführten Veterinärbestimmungen sind einzuhalten.
  3. Alle Hunde sind vom Aussteller oder dessen Beauftragten rechtzeitig zum Ausstellungsbeginn einzubringen. Alle Hunde sind an der Leine zu führen. Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
  4. Die Aussteller sind verpflichtet, bis zum Schluss auf dem Ausstellungsgelände zu bleiben. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf die Bewertungsurkunde, den Ehrenpreis usw.
  5. Nachweise über errungene Anwartschaften, Titel und Ahnentafel sind mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Ausstellungsleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter unter Ausschluss der persönlichen Haftung des Hundebesitzers bzw. Hundehalters. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet.
  6. Die Abgabe einer Anmeldung zur Ausstellung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung, sowie des Bewertungssystems. Erfolgte Meldungen können nicht zurückgenommen werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
  7. Kann im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und nicht zu einem späteren Termin ausgeführt werden, ist die Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil der Meldegebühren zur Deckung der entstandenen Kosten einzubehalten.
  8. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und den Verlust zuerkannter Preise zur Folge.
  9. Den Internationalen Rassehundeschauen können Sonderschauen von Mitgliedsvereinen angeschlossen werden. Dies bedarf der vorherigen Absprache mit dem Präsidium der UCI – IHU.





  10. Vom Richtergremium wird die Höchstgrenze, der von einem Zuchtrichter zu richtenden Hunde, auf 40 Tiere pro Ausstellung festgesetzt, diese Höchstgrenze  ist wenn möglich nicht zu überschreiten. Dieses ist von den jeweiligen Ausstellungsleitern im Voraus zu berücksichtigen.
  11. Vor jeder Ausstellung müssen alle erforderlichen Unterlagen (Urkunden, Anwartschaftskarten, Richterbücher usw.) vorbereitet werden.
  12. Ein ordnungs- und vorschriftsmäßiger Ablauf innerhalb der von der Ausstellungsleitung zugeteilten Ringe und der zur Verfügung stehenden Zeit ist sicher zustellen. Zügiges aushändigen der Ausstellungsunterlagen und eventuelle Preise an die Aussteller ist wünschenswert.

 

I Sieger- und Championatstitel

 

  1. Championatstitel sind eine außerordentlich hohe Auszeichnung für einen Hund. Die Anwartschaften sind nur ein Schritt auf dem Weg zum Titel. Anwartschaften können sowohl an den besten Rüden als auch an die beste Hündin der Rasse vergeben werden.
  2. Für den Erwerb des Titels „Nationaler Champion“ (CAC) und „Internationaler Champion“ (CACIB) sind mindestens drei Anwartschaften, erworben auf mindestens drei verschiedenen Rassehundezuchtschauen mit mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erforderlich. Zwischen der ersten und der dritten Anwartschaft müssen mindestens 12 Monate liegen. (= mindestens 365 Tage) liegen.
  3. Die Besitzer des jeweiligen Rüden und der jeweiligen Hündin erhalten an den Ausstellungstagen die vom Zuchtrichter unterschriebene Anwartschaftskarte und den Richterbericht ausgehändigt, die sorgfältig bis zur späteren Zuerkennung des Titels aufbewahrt werden müssen.
  4. Die Anwartschaftskarten für nationale und internationale Titel sind mit einem Antragsvordruck der UCI-IHU Geschäftsstelle zu übersenden, sobald die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.
  5. Die Anwartschaftskarten für nationale Titel sind der Geschäftsstelle der zuständigen nationalen kynologischen Dachorganisation VDHG zu übersenden. Dazu gehören:
    Baby-, Jüngsten-, Jugend- und Junghundklasse.
  6. Mit Zuerkennung des Titels erhält der Besitzer des Hundes, der den Titel errungen hat, eine Urkunde und eine Nachweiskarte zugestellt. Bei Besitzerwechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die bereits erhaltenen Anwartschaftskarten den Hund und gehen and en neuen Besitzer über. Antragsberechtigt ist derjenige, der zum Zeitpunkt zu dem die Voraussetzungen erfüllt sind, Besitzer des betreffenden Hundes ist.
    Keiner der in der Baby-, Jüngsten-, Jugend- und Junghundklasse erworbene Titel berichtigen zur nachfolgenden Meldung des Hundes in der „Offenen Klasse“

 










II Anerkannte ausländische Championat- und Siegertitel

 

American Champion / Australian Champion / Belgischer Champion / Canadian Champion / Champion du Monaco / CSSR-Champion / Dänischer Champion / English Champion / Französischer Champion / Holländischer Champion / Irish Champion / Italienischer Champion / Luxemburger Champion / Österreichischer Champion / Polnischer Champion / Schwedischer Champion / Ungarischer Champion / Polnischer Sieger / Schweizer Sieger / Winner Amsterdam 19.. usw.
Die UCI – IHU übersetzt das Wort „Anwartschaft“ nicht mit „Certificat = Bescheinigung“ sondern mit „Expectative = Anwartschaft“

 

III. Klasseneinteilung

 

Babyklasse                              =          Mindestalter 12 Wochen, Höchstalter 6 Monate

Jüngstenklasse             =          Höchstalter 9 Monate

Jugendklasse                           =          Mindestalter 9 Monate (für alle Rassen)

Junghundklasse                        =          Mindestalter 10 Monate (für alle Rassen)

Offene Klasse                          =          Mindestalter 15 Monate (unter 45 cm)

Offene Klasse                          =          Mindestalter 18 Monate (über 45 cm)

Zuchtklasse                             =          Im Eigentum des Züchters sonst wie Offene Klasse

Champion Klasse                    =          Hunde mit nat. oder internationalem Championat

                                                           (Nachweis muss erbracht werden)

Ehren Klasse                           =          Hunde mit nat. und internationalem Championat

                                                           (Nachweis muss erbracht werden)

Ehrenchampionatsklasse

In Bronze, Silber und Gold
der UCI-IHU e.V.                   =          Hunde die bereits ein Ehrenchampion sind

                                                           (Nachweis muss erbracht werden)

Weltchampionatsklasse
in Bronze, Silber und Gold       =          Hunde die bereits Ehrenchampion in Gold sind

Koppelklasse                          =          2 Hunde von einem Züchter, egal in wessen Besitz, in
                                                           einer der obern Klassen gemeldet.

Zuchtgruppe                            =          Mindestens 3 Hunde von einem Züchter gezüchtet und

                                                           in einer der oberen Klassen bereits gemeldet.

Seniorenklasse             =          Mindestalter 7 Jahre

Sonderklasse                           =          Mehrrassehunde und Rassehunde ohne Ahnentafel

 

In der Zuchtgruppe (mindestens drei Hunde, von einem Züchter gezüchtet und in einer der Ausstellungsklassen gemeldet) ist der Ehrenpreis der UCI-IHU zu vergeben.
Großrassen müssen Vollzahnig sein.
Bei einem fehlenden Zahn ist ein Attest vom Tierarzt vorzulegen, ansonsten wird der Hund abgewertet.

 

In der Koppelklasse ist der Ehrenpreis des VDHG zu vergeben.

 

Diese Ehrenpreise hat der Veranstalter der Rassehunde – Zuchtschauen zur Verfügung zu stellen. Einladungen, Kataloge, Urkunden, Anwartschaftskarten, Platzkarte usw. müssen die Embleme der UCI-IHU Geschäftsstelle und des VDHG aufweisen.

Wird ein Ausstellungskatalog erstellt, so ist es Pflicht des Ausstellungsleiters, unaufgefordert der UCI-IHU Geschäftsstelle ein Belegexemplar zu übersenden.

 



IV Rassehunde – Zuchtschauen

 

Begriffsbestimmung:

Rassehundezuchtschauen sind zuchtfördernde Einrichtungen!

Sie sind öffentliche Veranstaltungen, die der Bewertung von Rassehunden im Besitz in- oder ausländischer Personen dienen.

Spezial- und Internationale Rassehundezuchtschauen (CACIB) bedürfen der Genehmigung durch die UCI-IHU e.V. Zuständig ist die Geschäftsstelle der UCI – IHU e.V.

Ein Zuchtrichter kann am Ende jeder Ausstellung Hunde zuchttauglich schreiben, wenn die Möglichkeit besteht. Der Zuchtrichter kann nur auf Antrag die Zuchttauglichkeitsprüfung abnehmen.

Bei Großrassen ist eine Gebühr von € 20,00 zu entrichten. Sie setzt sich zusammen aus:

€ 10,00 für die UCI-IHU e.V. und € 10,00 für den Zuchtrichter.

Bei Kleinrassen ist eine Gebühr von € 10,00 an den Zuchtrichter zu entrichten.