Ausstellungsordnung der
Union
Canine International – Internationale Hunde Union (UCI-IHU)
- Die
Ausstellung ist von der Union Canine International – Internationale Hunde
Union (UCI-IHU) und dem Verband Deutscher Hundezucht-,
Gebrauchshundevereine (VDHG) geschützt. Ausstellen kann jeder
Hundebesitzer. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Rassehunde, die das
vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Jeder Hund ist unter dem im
Zuchtbuch (Ahnentafel) eingetragenen Namen zu melden. Wer wissentlich
falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt, um den
Zuchtrichter zu täuschen, dem geht ein zuerkannter Preis verloren. Dies
gilt ebenso für denjenigen, welcher einen Zuchtrichter beleidigt oder
dessen Werturteil kritisiert. Das Werturteil des Zuchtrichters ist
unanfechtbar. Formelle Fehler müssen dem Ausstellungsleiter mitgeteilt und
vorgetragen werden, der die Angelegenheit klärt. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
- Kranke
oder krankheitsverdächtige, sowie mit Ungeziefer behaftete Hundewerden
zurückgewiesen, ebenso Rüden mit Hodenfehler. Hitzige Hündinnen sind
besonders zu schützen. Die Entscheidung über die Zurückweisung steht
allein dem für den Ausstellungsort zuständigen Amtsveterinär zu, dem alle
auszustellenden Hunde am Eingang der Ausstellung vorzuführen sind. Die auf
der jeweiligen Einladung zur Ausstellung aufgeführten Veterinärbestimmungen
sind einzuhalten.
- Alle
Hunde sind vom Aussteller oder dessen Beauftragten rechtzeitig zum
Ausstellungsbeginn einzubringen. Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
- Die
Aussteller sind verpflichtet, bis zum Schluss auf dem Ausstellungsgelände
zu bleiben. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht
kein Anspruch auf die Bewertungsurkunde, den Ehrenpreis usw.
- Nachweise
über errungene Anwartschaften, Titel und Ahnentafel sind mitzubringen und
auf Verlangen vorzuzeigen. Die Ausstellungsleitung übernimmt die
Haftpflicht als Veranstalter unter Ausschluss der persönlichen Haftung des
Hundebesitzers bzw. Hundehalters. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB
selbst für alle Schäden, die sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet.
- Die
Abgabe einer Anmeldung zur Ausstellung verpflichtet zur Zahlung der
Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung, sowie des
Bewertungssystems. Erfolgte Meldungen können nicht zurückgenommen werden.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen
zurückzuweisen.
- Kann
im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und nicht zu
einem späteren Termin ausgeführt werden, ist die Ausstellungsleitung
berechtigt, einen Teil der Meldegebühren zur Deckung der entstandenen
Kosten einzubehalten.
- Die
Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist
unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die
Entfernung vom Ausstellungsgelände und den Verlust zuerkannter Preise zur
Folge.
- Den
Internationalen Rassehundeschauen können Sonderschauen von
Mitgliedsvereinen angeschlossen werden. Dies bedarf der vorherigen
Absprache mit dem Präsidium der UCI – IHU.
- Vom
Richtergremium wird die Höchstgrenze, der von einem Zuchtrichter zu richtenden Hunde, auf 40 Tiere pro
Ausstellung festgesetzt, diese Höchstgrenze ist wenn möglich nicht zu überschreiten.
Dieses ist von den jeweiligen Ausstellungsleitern im Voraus zu
berücksichtigen.
- Vor
jeder Ausstellung müssen alle erforderlichen Unterlagen (Urkunden,
Anwartschaftskarten, Richterbücher usw.) vorbereitet werden.
- Ein
ordnungs- und vorschriftsmäßiger Ablauf innerhalb der von der
Ausstellungsleitung zugeteilten Ringe und der zur Verfügung stehenden Zeit
ist sicher zustellen. Zügiges aushändigen der Ausstellungsunterlagen und
eventuelle Preise an die Aussteller ist wünschenswert.
I Sieger- und
Championatstitel
- Championatstitel
sind eine außerordentlich hohe Auszeichnung für einen Hund. Die
Anwartschaften sind nur ein Schritt auf dem Weg zum Titel. Anwartschaften
können sowohl an den besten Rüden als auch an die beste Hündin der Rasse
vergeben werden.
- Für
den Erwerb des Titels „Nationaler Champion“ (CAC) und „Internationaler
Champion“ (CACIB) sind mindestens drei Anwartschaften, erworben auf
mindestens drei verschiedenen Rassehundezuchtschauen mit mindestens zwei
verschiedenen Zuchtrichtern erforderlich. Zwischen der ersten und der
dritten Anwartschaft müssen mindestens 12 Monate liegen. (= mindestens 365
Tage) liegen.
- Die
Besitzer des jeweiligen Rüden und der jeweiligen Hündin erhalten an den
Ausstellungstagen die vom Zuchtrichter unterschriebene Anwartschaftskarte
und den Richterbericht ausgehändigt, die sorgfältig bis zur späteren
Zuerkennung des Titels aufbewahrt werden müssen.
- Die
Anwartschaftskarten für nationale und internationale Titel sind mit einem
Antragsvordruck der UCI-IHU Geschäftsstelle zu übersenden, sobald die
geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die
Anwartschaftskarten für nationale Titel sind der Geschäftsstelle der
zuständigen nationalen kynologischen Dachorganisation VDHG zu übersenden.
Dazu gehören:
Baby-, Jüngsten-, Jugend- und Junghundklasse.
- Mit
Zuerkennung des Titels erhält der Besitzer des Hundes, der den Titel
errungen hat, eine Urkunde und eine Nachweiskarte zugestellt. Bei
Besitzerwechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die bereits
erhaltenen Anwartschaftskarten den Hund und gehen and en neuen Besitzer
über. Antragsberechtigt ist derjenige, der zum Zeitpunkt zu dem die
Voraussetzungen erfüllt sind, Besitzer des betreffenden Hundes ist.
Keiner der in der Baby-, Jüngsten-,
Jugend- und Junghundklasse erworbene Titel berichtigen zur nachfolgenden
Meldung des Hundes in der „Offenen Klasse“
II Anerkannte ausländische Championat- und Siegertitel
American Champion / Australian Champion / Belgischer
Champion / Canadian Champion / Champion du Monaco / CSSR-Champion / Dänischer
Champion / English Champion / Französischer Champion / Holländischer Champion /
Irish Champion / Italienischer Champion / Luxemburger Champion /
Österreichischer Champion / Polnischer Champion / Schwedischer Champion /
Ungarischer Champion / Polnischer Sieger / Schweizer Sieger / Winner Amsterdam
19.. usw.
Die UCI – IHU übersetzt das Wort „Anwartschaft“ nicht mit „Certificat =
Bescheinigung“ sondern mit „Expectative = Anwartschaft“
III.
Klasseneinteilung
Babyklasse = Mindestalter 12 Wochen, Höchstalter 6
Monate
Jüngstenklasse = Höchstalter 9 Monate
Jugendklasse = Mindestalter 9 Monate (für alle
Rassen)
Junghundklasse = Mindestalter 10 Monate (für alle
Rassen)
Offene Klasse = Mindestalter 15 Monate (unter 45 cm)
Offene Klasse = Mindestalter 18 Monate (über 45 cm)
Zuchtklasse = Im Eigentum des Züchters sonst wie
Offene Klasse
Champion Klasse = Hunde mit nat. oder internationalem
Championat
(Nachweis
muss erbracht werden)
Ehren Klasse = Hunde mit nat. und internationalem Championat
(Nachweis
muss erbracht werden)
Ehrenchampionatsklasse
In Bronze, Silber und Gold
der UCI-IHU e.V. = Hunde
die bereits ein Ehrenchampion sind
(Nachweis
muss erbracht werden)
Weltchampionatsklasse
in Bronze, Silber und Gold = Hunde die bereits Ehrenchampion in
Gold sind
Koppelklasse = 2 Hunde von einem Züchter, egal in
wessen Besitz, in
einer
der obern Klassen gemeldet.
Zuchtgruppe = Mindestens 3 Hunde von einem Züchter
gezüchtet und
in
einer der oberen Klassen bereits gemeldet.
Seniorenklasse = Mindestalter 7 Jahre
Sonderklasse = Mehrrassehunde und Rassehunde ohne
Ahnentafel
In der Zuchtgruppe (mindestens drei Hunde, von einem Züchter
gezüchtet und in einer der Ausstellungsklassen gemeldet) ist der Ehrenpreis der
UCI-IHU zu vergeben.
Großrassen müssen Vollzahnig sein.
Bei einem fehlenden Zahn ist ein Attest vom Tierarzt vorzulegen, ansonsten wird der Hund abgewertet.
In der Koppelklasse ist der Ehrenpreis des VDHG zu vergeben.
Diese Ehrenpreise hat der Veranstalter der Rassehunde –
Zuchtschauen zur Verfügung zu stellen. Einladungen, Kataloge, Urkunden,
Anwartschaftskarten, Platzkarte usw. müssen die Embleme der UCI-IHU
Geschäftsstelle und des VDHG aufweisen.
Wird ein Ausstellungskatalog erstellt, so ist es Pflicht des
Ausstellungsleiters, unaufgefordert der UCI-IHU Geschäftsstelle ein
Belegexemplar zu übersenden.
IV Rassehunde – Zuchtschauen
Begriffsbestimmung:
Rassehundezuchtschauen
sind zuchtfördernde Einrichtungen!
Sie sind öffentliche Veranstaltungen, die der Bewertung von
Rassehunden im Besitz in- oder ausländischer Personen dienen.
Spezial- und Internationale Rassehundezuchtschauen (CACIB)
bedürfen der Genehmigung durch die UCI-IHU e.V. Zuständig ist die Geschäftsstelle
der UCI – IHU e.V.
Ein Zuchtrichter kann am Ende jeder Ausstellung Hunde
zuchttauglich schreiben, wenn die Möglichkeit besteht. Der Zuchtrichter kann
nur auf Antrag die Zuchttauglichkeitsprüfung abnehmen.
Bei Großrassen ist eine Gebühr von € 20,00 zu entrichten.
Sie setzt sich zusammen aus:
€ 10,00 für die UCI-IHU e.V. und € 10,00 für den
Zuchtrichter.
Bei Kleinrassen ist eine Gebühr von € 10,00 an den
Zuchtrichter zu entrichten.